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Elektrische Anlagen

Die Überprüfung elektrotechnischer Anlagen und Betriebsmittel stellt einen Schwerpunkt zum Erhalt der Betriebssicherheit dar. Dabei wird zwischen Erstprüfung und Wiederholungsprüfung unterschieden.

Erstprüfungen sind nach den Regeln der Technik, zum Beispiel der DIN VDE 0110-610, für elektrische Anlagen zwingend vorgeschrieben. Eine Dokumentation ist zum Nachweis der erfolgten Prüfung erforderlich.

Diese Erstprüfungen gelten auch für durchgeführte Instandsetzungsarbeiten auf der gleichen Prüfgrundlage.

Darüber hinaus entsteht zurzeit eine Debatte über die notwendige Erstprüfung von Betriebsmitteln, die in einem Gewerbebetrieb eingesetzt werden sollen. Wiederholungsprüfungen von Betriebsmitteln sind auf Basis der Gefährdungsanalyse in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführen. Grundlage der Prüfung bilden die DIN VDE 0702 und die betriebsmittelbezogegen Normen aus dieser Reihe sowie die Vorschriften des Herstellers.